Etiketten 37 × 28 mm für Eierschachteln – Verkaufsverpackungen
Pflichtangaben: Erzeugercode, Qualitätsstufe, Gewichtskategorie, Mindesthaltbarkeitsdatum, Packstellenkennzeichnung, Stallnummer.
Hinweis: Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen.
Eier mit dem Herkunftscode, bei dem die ersten beiden Ziffern das Bundesland kennzeichnen:
01 = Schleswig-Holstein, 02 = Hamburg, 03 = Niedersachsen, Bremen ist 04 und das Land Nordrhein-Westfalen ist 05. 06 = Hessen, 07 steht für Rheinland-Pfalz, 08 = Bundesland Baden-Württemberg, 09 = Bayern, 10 = Saarland, 11 = Berlin/Brandenburg, 12 = 13 stehen für Mecklenburg-Vorpommern, 14 = Sachsen, 15 = Sachsen-Anhalt, 16 = Thüringen.
Falls Sie einen EAN-Code benötigen, können Sie bei GS1 Germany eine EAN/GTIN-Nummer beantragen. Grafisch wird der EAN-Code dargestellt, während seine Ziffern in numerischer Form angezeigt werden. Uns reicht die Nummer des EAN-Codes. Wir erstellen für Sie eine grafische Darstellung des EAN-Strichcodes.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gehören zu unseren Geschäftskonditionen.
Bitte beachten Sie, dass die Etiketten nicht vorrätig sind und nach Ihrer Bestellung produziert werden. Planen Sie eine Produktionsdauer von rund 30 Tagen ein, zuzüglich der Lieferzeit.
Der Verkauf geschieht ausschließlich als geschlossene VP‑Einheit.
Diese Preisauszeichnungsgeräte verwenden Etiketten der Größe 37 × 28 mm.
Open: W111, W112, W414, 427, MW46, MW26-A1, MW6, MW47, W427-A2,
Contact: 3728-5, 3728–1206 A, 3728–1206 B, 3728–1406 A, 3728–1406 B,
- Preisetiketten 37 × 28 mm zur Kennzeichnung von Eierschachteln
- Verpackungseinheit: 25 Rollen, entsprechend 17 500 Tsd. Etiketten.
- Etiketten pro Rolle: 700 Stück
- Etikettenformat: Rechteck
- Klebestärke: permanent
- Papierfarbe: weiß
Sprechen Sie uns einfach an. Sie erreichen uns unter 02864 / 882977 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
- Diese(r) Artikel/Ware(n) wird ausschließlich an Firmenkunden verkauft, die das Produkt im Rahmen Ihrer geschäftlichen Tätigkeit nutzen und unterliegen somit nicht den Kennzeichnungsverpflichtungen der GPSR.
- Verkauf nur an Unternehmer, Gewerbetreibende, Freiberufler und öffentliche Institutionen, nicht jedoch an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.