





Das Paginiergerät Blitz 3219
Die Auszeichnungstechnik Lohmüller zeichnet sich durch eine verlässliche Partnerschaft aus, die auf fundiertem Fachwissen basiert. Für die Nummerierung und Zählung gibt es drei verschiedene Anwendungsbereiche für Blitz-Paginiergeräte. Die Zahlen lassen sich nach jedem Drücken des Griffs automatisch um eine erhöhen. Hierbei kann nicht allein die letzte Position der Nummer um eine pro Tätigkeit erhöht werden. Die Einerstellen erhöhen sich auf 1200, 1201, 1202, 1203 und so weiter.
Auch die Zehnerstellen 1200, 1210, 1220 und 1230 werden angehoben. Bei dieser Konfiguration wird die Erfassung bei jeder zweiten Betätigung des Griffs vorgenommen. Ihnen werden zwei identische Etiketten mit derselben Nummer ausgehändigt. Sie können den Zählvorgang jederzeit überprüfen, indem Sie Zahlen oder Nummern ändern, zurücksetzen oder an einer anderen Stelle fortsetzen. Ein qualitativ hochwertiges Paginiergerät, das lange hält und sich leicht bedienen lässt.
Merkmale des Produkts:
- Ziffernbänder insgesamt: 19
- Druckposition: einstellbar
- Druckwerkzeile oben
- elf Bänder (0 bis 9), individuell einstellbar,
- Druckhöhe 3 mm
- Druckwerkzeile unten
- 4 Ziffernbänder im Bereich von 0 bis 9,
- einschließlich einstellbarer Buchstaben S, M, L, X
- Druckhöhe beträgt 4 mm
- plus 4 Ziffernbänder, die kontinuierlich fortschreiten
- Druckhöhe beträgt 4 mm
- Größe der Etiketten: 32 × 19 mm
- Format der Etiketten: Rechteck
- Lieferumfang:
- Paginiergerät Blitz PGBL321944, zweizeilig
- Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache
Verbrauchsmaterial und Etiketten finden Sie hier.
Farbrollen
Etiketten
Preisetiketten in den Größen finden Sie in unserem Onlineshop
Sprechen Sie uns einfach an. Sie erreichen uns unter 02864 / 882977 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
- Diese(r) Artikel/Ware(n) wird ausschließlich an Firmenkunden verkauft, die das Produkt im Rahmen Ihrer geschäftlichen Tätigkeit nutzen und unterliegen somit nicht den Kennzeichnungsverpflichtungen der GPSR.
- Verkauf nur an Unternehmer, Gewerbetreibende, Freiberufler und öffentliche Institutionen, nicht jedoch an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.