Sein innovatives Druckwerk macht ihn zur idealen Kennzeichnungslösung für zahlreiche Anwendungen. Etiketten werden durch das Zählgerät bedruckt und gespendet.
Die Blitz-Paginiergeräte zum Nummerieren und Zählen verfügen prinzipiell über drei verschiedene Anwendungsarten:
1.) Einfache fortlaufende Nummern/Zahlen – Mit einem unkomplizierten Griff können Sie die Druckstellen (fett im Bild hervorgehoben) automatisch um eins erhöhen, nach jeder Betätigung. Hierbei lässt sich nicht nur die letzte Stelle der Nummer um 1 pro Betätigung erhöhen (1200, 1201, 1202, 1203 usw.), sondern auch die Zehnerstelle (1200, 1210, 1220, 1230 usw.).
2.) Paarweise drucken – auch bei dieser Einstellung wird mitgezählt, jedoch nur bei jeder zweiten Griffbetätigung. Das bedeutet, Sie erhalten jeweils zwei identisch bedruckte Etiketten mit der entsprechenden Nummer (1200, 1200, 1201, 1201, 1202, 1202 – usw.).
3.) Druck bleibt konstant – nach der Betätigung des Griffs erfolgt hier keine Veränderung. Die Zahl wird aufgedruckt, wie Sie sie im „Display“ des Paginiergerätes eingestellt haben. (1200, 1200, 1200, 1200 etc.)
Sie können jederzeit in den Zählvorgang eingreifen, fortlaufende Zahlen oder Nummern nach Belieben ändern, zurücksetzen und an anderer Stelle weiterzählen lassen. Die auf den Vorschaubildern fett gedruckten Zahlen sind die mitzählenden Stellen.
- Paginiergerät Blitz 2234, einzeilig
- insgesamt sieben Ziffernbänder
- drei Ziffernfolgen (0–9). Druckhöhe liegt bei 3 mm
- Ergänzt mit den Buchstaben S, M, L und X
- Vier zusätzliche Ziffernbänder zur fortlaufenden Nummerierung
- bis die Zahl 9999 erzeugt worden ist.
- Druckhöhe: 4 mm
- Druckposition: ist variabel einstellbar
- Maße der Etiketten: 22 mm × 12 mm
- Etikettenformat: Randwölbung
Sprechen Sie uns einfach an. Sie erreichen uns unter 02864 / 882977 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
- Diese(r) Artikel/Ware(n) wird ausschließlich an Firmenkunden verkauft, die das Produkt im Rahmen Ihrer geschäftlichen Tätigkeit nutzen und unterliegen somit nicht den Kennzeichnungsverpflichtungen der GPSR.
- Verkauf nur an Unternehmer, Gewerbetreibende, Freiberufler und öffentliche Institutionen, nicht jedoch an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.