22 × 12 mm Randwölbung, weiße Preisetiketten mit MHD-Aufdruck
Durch die Preisauszeichnung und die aufgedruckten Produktinformationen erhält Ihr Kunde ausgezeichnete Informationen. Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) bezeichnet definitionsgemäß den Zeitpunkt, bis zu dem der Hersteller gewährleistet, dass ein ungeöffnetes Lebensmittel bei durchgängig sachgemäßer Lagerung seine spezifischen Charakteristika, insbesondere Geruch, Geschmack und Nährwert, beibehält. Die Haltbarkeit mancher Lebensmittel ist von spezifischen Bedingungen, wie der Lagertemperatur, abhängig. Dies ist sodann auf dem Etikett zu vermerken.
Bei Lebensmitteln, deren Mindesthaltbarkeit drei Monate nicht übersteigt, sind sowohl der Tag als auch der Monat anzugeben; bei einer Mindesthaltbarkeit von drei bis achtzehn Monaten hingegen sind der Monat und das Jahr zu nennen. Bei Lebensmitteln, deren Mindesthaltbarkeit 18 Monate übersteigt, ist die Angabe des Jahres ausreichend. Wird kein konkretes Datum genannt, ist die Angabe zum Mindesthaltbarkeitsdatum von „mindestens haltbar bis …“ in „mindestens haltbar bis Ende …“ zu modifizieren, um Unklarheiten auszuschließen.
Sofern die Originalverpackung unter geeigneten Bedingungen gelagert wurde, ist das Produkt oftmals auch nach Überschreitung des Mindesthaltbarkeitsdatums noch genusstauglich und nicht zwangsläufig verdorben. Das Überschreiten des Mindesthaltbarkeitsdatums impliziert demnach nicht zwangsläufig, dass das jeweilige Produkt ungenießbar geworden ist.
(Visuelle, olfaktorische und gustatorische Wahrnehmung.)
Bitte beachten Sie: Nach Anbruch einer Lebensmittelverpackung verliert das Mindesthaltbarkeitsdatum seine Gültigkeit. Dies bezieht sich ausschließlich auf die ungeöffnete Originalverpackung. Nach dem Öffnen der Verpackung können Sauerstoff, Feuchtigkeit und Mikroorganismen einen beschleunigten Verderb des Lebensmittels verursachen.
Im Einzelhandel resultiert ein Überschreiten des Mindesthaltbarkeitsdatums nicht zwangsläufig in einem Verkaufsverbot, da die jeweiligen Produkte mit dem Erreichen dieses Datums nicht automatisch ungenießbar sind. Demzufolge ist der Weiterverkauf dieser Lebensmittel nach Überschreitung des Mindesthaltbarkeitsdatums zulässig. Der Händler unterliegt in diesem Zusammenhang einer besonderen Sorgfaltspflicht und hat gewissenhaft zu prüfen, ob die einwandfreie Beschaffenheit des Lebensmittels noch gegeben ist.
Nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums obliegt die Haftung nicht länger dem Hersteller; stattdessen trägt der Lebensmittelunternehmer beziehungsweise der Lebensmittelhändler, welcher die Ware in den Verkehr bringt, die Verantwortung. Ebenso obliegt es ihm, auf die bereits erfolgte Überschreitung des Mindesthaltbarkeitsdatums hinzuweisen.
Es ist angebracht, den Text nicht nur auf die Angabe von Daten zu beschränken. Sie können die Preise und zusätzliche Informationen in dem vorgesehenen Bereich mit einer passenden Preisauszeichnung individuell anbringen. Gängige Aufdrucke auf Mindesthaltbarkeitsdaten beinhalten Chargennummern, Verkaufspreise, den Hinweis „ABGEPACKT AM:“, die Angabe „MINDESTENS HALTBAR BIS:“, das Verpackungsdatum sowie das Verfallsdatum (mit dem Hinweis „zu verbrauchen bis:“ und dem Verkaufspreis).
Das Etikett wird stets an seiner Stelle der maximalen Expansion vermessen.
Die Spezifikation „32 × 19 mm“ impliziert demzufolge eine Breite von 22 mm sowie eine Höhe von 12 mm.
Es empfiehlt sich, die Temperatur während der Lagerung Ihrer Etiketten im Karton bei etwa +20 °C zu halten. Bewahren Sie Ihren Vorrat an Kartonagen stets vor Wärmequellen geschützt auf.
Etiketten benötigen eine saubere und trockene Oberfläche des auszuzeichnenden Artikels, um die gewünschte Haftwirkung des Etikettenklebers zu garantieren.
Es empfiehlt sich, eine Lagertemperatur von +20 °C nicht zu überschreiten. Eine Verkaufseinheit in Form eines Kartons umfasst 30 Rollen zu je 1.000 Tsd. Etiketten, was eine Gesamtzahl von 30.000 Tsd. Einzeletiketten ergibt. Der Verkauf erfolgt ausschließlich als geschlossene VP‑Einheit.
Hinweis:
Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen.
Standardfarbe
- CONTACT: 5.22, 6.22, Print: S. 6–1 | S. 8–1
- Jolly H6, H8 und H9, P5, P7, C8, C10, M6.
- Meto: S 622, 8.22, 522, 522, Printex: V6/1.
- Verpackungseinheit: 45 Rollen, entsprechend 67.500 Etiketten.
- Die Abmessungen der Etiketten betragen 22 × 12 mm.
- Haftverhalten: dauerhaft haftend, R100 – ablösbar
- Format für Etiketten: gewölbter Rand
- Etiketten pro Rolle: 1.500 Tsd.
- Papierfarbe: Weiß.
Klebeeigenschaften
![]() | Der Etikettenkleber permanent ist ein Universalkleber, der eine hervorragende Haftung besitzt. Es wird verhindert, dass Verkaufsartikel das vorhandene Etikett von Kunden entfernen und durch ein anderes ersetzen. Für die Etikettierung von Molkereiprodukten, mit einer Kühltemperatur von bis zu +4 Grad Celsius, ist der Permanentkleber geeignet. Um die Haftfähigkeit der Klebefläche zu gewährleisten, muss sie sauber sein. Etiketten mit diesem Etikettenkleber sind nicht mehr als vier Jahre verwendbar. Die optimale Lagertemperatur beträgt +20 Grad Celsius. |
![]() | Tiefkühl Kleber haften bei minus Temperaturen bis minus 18° Grad. Man kann Preisetiketten mit einem Tiefkühl Kleber, nicht nur unter minus Temperaturen verarbeiten. Auch bei normalen Temperaturen haften die Preisetiketten mit einem Tiefkühlkleber gut. Unser Tipp: Der Haftuntergrund = Klebefläche, sollte weder feucht oder mit einer Eisschicht bedeckt sein. Der Kleber kann sich nicht mit dem Untergrund verbinden. |
Preisetiketten in den Größen finden Sie in unserem Onlineshop
Sprechen Sie uns einfach an. Sie erreichen uns unter 02864 / 882977 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
- Diese(r) Artikel/Ware(n) wird ausschließlich an Firmenkunden verkauft, die das Produkt im Rahmen Ihrer geschäftlichen Tätigkeit nutzen und unterliegen somit nicht den Kennzeichnungsverpflichtungen der GPSR.
- Verkauf nur an Unternehmer, Gewerbetreibende, Freiberufler und öffentliche Institutionen, nicht jedoch an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.

